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   ArbG Bonn, 06.10.2022 - 3 BV 116/21   

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https://dejure.org/2022,33597
ArbG Bonn, 06.10.2022 - 3 BV 116/21 (https://dejure.org/2022,33597)
ArbG Bonn, Entscheidung vom 06.10.2022 - 3 BV 116/21 (https://dejure.org/2022,33597)
ArbG Bonn, Entscheidung vom 06. Oktober 2022 - 3 BV 116/21 (https://dejure.org/2022,33597)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bei agiler Arbeit (Scrum Teams)

Besprechungen u.ä.

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Gruppenarbeit: Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats

Papierfundstellen

  • MMR 2023, 396
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 26.07.1989 - 7 ABR 64/88

    Betriebsrat: Anspruch auf Freistellung eines weiteren Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus ArbG Bonn, 06.10.2022 - 3 BV 116/21
    aa) Dabei ist die Kammer davon ausgegangen, dass trotz des in arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren geltenden Untersuchungsgrundsatzes gemäß § 83 Abs. 1 ArbGG demjenigen die erste Darlegungslast zukommt, der sich auf ein Recht der Betriebsverfassung beruft (vgl. BAG, 26. Juli 1989, 7 ABR 64/88; Juris).

    Dabei ist nach Auffassung der Kammer auch zu berücksichtigen, ob es einen gesetzlichen oder tatsächlichen Regelfall gibt, von dem aus auf das Vorliegen oder Nichtvorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Rechtes aus der Betriebsverfassung gibt (vgl. BAG, 26. Juli 1989 a.a.O. für den Regelfall der Freistellung).

  • BAG, 03.05.1994 - 1 ABR 24/93

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Verletzung von

    Auszug aus ArbG Bonn, 06.10.2022 - 3 BV 116/21
    d) Da die Arbeitgeberin trotz des bestehenden Mitbestimmungsrechtes des Gesamtbetriebsrates teilautonomen Gruppenarbeit gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 13 BetrVG durchführt, steht dem Betriebsrat ein Unterlassungsanspruch zu (vgl. grundsätzlich BAG, 3. Mai 1994, 1 ABR 24/93; Juris), aufgrund dessen antragsgemäß für den Fall eines Verstoßes ein Ordnungsgeld anzudrohen war.
  • BAG, 05.10.2010 - 1 ABR 71/09

    Ordnungsmittel bei mitbestimmungswidrigem Verhalten des Arbeitgebers

    Auszug aus ArbG Bonn, 06.10.2022 - 3 BV 116/21
    Ordnungshaft konnte entgegen des Antrages des Gesamtbetriebsrates nicht angedroht und verhängt werden (vgl. BAG, 5. Oktober 2010, 1 ABR 71/09; Juris).
  • BAG, 17.01.2019 - 6 AZR 17/18

    Bereitschaftsdienst in einer Betreuungseinrichtung

    Auszug aus ArbG Bonn, 06.10.2022 - 3 BV 116/21
    Durch nicht hinreichende eindeutige Einschränkungen würde die Beschlussformel unbestimmt und die Abgrenzung in unzulässiger Weise in das Zwangsvollstreckungsverfahren verlagert (vgl. BAG, 20. Oktober 1999, 7 ABR 37/98; 17. Januar 2019, 6 AZR 17/18; Juris).
  • BAG, 11.11.1998 - 7 ABR 57/97

    Anspruch des Betriebsrats auf Überlassung eines Personalcomputers

    Auszug aus ArbG Bonn, 06.10.2022 - 3 BV 116/21
    Dabei ist die gerichtliche Bewertung eines Vorbringens als nicht ausreichender Vortrag nur statthaft, wenn das Gericht die Beteiligten auf diese Einschätzung hingewiesen und zur Ergänzung des Vorbringens anhand konkreter richterlicher Fragestellungen aufgefordert hat (vgl. BAG, 11.11.1998, 7 ABR 57/97; Juris).
  • BAG, 20.10.1999 - 7 ABR 37/98

    Betriebsrat: Anspruch auf Duldung des Zugangs eines beauftragten Rechtsanwalts

    Auszug aus ArbG Bonn, 06.10.2022 - 3 BV 116/21
    Durch nicht hinreichende eindeutige Einschränkungen würde die Beschlussformel unbestimmt und die Abgrenzung in unzulässiger Weise in das Zwangsvollstreckungsverfahren verlagert (vgl. BAG, 20. Oktober 1999, 7 ABR 37/98; 17. Januar 2019, 6 AZR 17/18; Juris).
  • BAG, 24.04.1974 - 5 AZR 480/73

    Akkordgruppe - Haftung

    Auszug aus ArbG Bonn, 06.10.2022 - 3 BV 116/21
    Der einzelne Arbeitnehmer schuldet nicht nur die Erfüllung einer isoliert zu beurteilenden Arbeitsaufgabe, sondern auch die Mitarbeit in einer Arbeitsgruppe (vgl. Fitting u.a., BetrVG, § 87 Rn. 566, 567; BAG, 24. April 1974, 5 AZR 480/73; Juris).
  • VG Hannover, 13.09.2023 - 1 A 2294/22

    Interessenvertretung; Katastrophenschutz; Lobbyismus; Verbandsbeteiligung; Kein

    Ob die Ausgestaltung des auf alle künftigen Gesetzgebungsvorhaben bezogenen Leistungsantrags mit den zugleich formulierten Einschränkungen (Betroffenheit des Katastrophenschutzes als Ganzes sowie der ehrenamtlichen Helfer und Helferinnen) erfolgreich sein kann, ist eine Frage der Begründetheit der Klage (vgl. zu einem Globalantrag etwa ArbG Bonn, Beschl. v. 06.10.2022 - 3 BV 116/21 -, juris Rn. 337).
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